KfW Förderung
Mehr Komfort mit staatlicher Förderung

KfW-Förderprogramm Staat unterstützt altersgerechten Umbau

    Inhaltsverzeichnis

Bäder altersgerecht sanieren

Damit Wohnen weitgehend frei von Barrieren oder Stolperfallen möglich ist, lassen sich Umbaumaßnahmen vom Staat finanziell unterstützen. Besonders Badsanierungen profitieren von diesem Zuschuss, denn ein barrierefreies Bad ermöglicht auch im Alter Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden. Antragstellern winkt ein Zuschuss von mindestens 2.500 EUR.

Geberit bietet innovative Badfunktionen, die nicht nur Barrieren reduzieren, sondern auch spürbar mehr Komfort in den Alltag bringen.

Wichtig: Der KfW-Antrag muss noch vor Baubeginn vom Privatkunden online eingereicht werden. Die bauausführende Firma, die beispielsweise den Einbau einer bodenebenen Dusche plant, kann dabei behilflich sein.

Badserie Geberit ONE, Geberit Wandablauf, bodenebene Dusche

Wichtige Tipps Für den Bauherrn und den SHK-Fachunternehmer

Wichtige Tipps für den Bauherrn
Wichtige Tipps für den SHK-Fachunternehmer

Wichtige Tipps für den Bauherrn

Online-Antrag vor Baubeginn

Der Antrag muss online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dem geht eine Registrierung voraus. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschuss­betrag für Sie reserviert. Sofern Sie die not­wendigen Nach­weise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.


Fördersummen als Zuschuss

Insgesamt kann der Bauherr pro Wohneinheit bis zu 2.500 EUR (10 % der förderfähigen Kosten) an Zuschüssen von der KfW erhalten. Als Voraussetzung gilt die Ausführung der Arbeiten durch Fachbetriebe. Passende Fachbetriebe finden Sie zum Beispiel in der Geberit Fachpartnersuche.


Die richtige Beratung

Gute Voraussetzungen für die passende Beratung zum barrierefreien Bad schafft der organisierte Sanitärbetrieb dadurch, dass er sich über seinen SHK-Landesverband zum Fachbetrieb “Barrierefreies Bad“ weitergebildet hat.

Damit der Endkunde für ein barrierefreies Bad möglichst kompetente Hilfe bekommt, sieht das Pflegestärkungsgesetz unter anderem auch eine Beratung für Wohnbaumaßnahmen vor. Diese ist förderfähig, sodass dafür keine Kosten für den Endkunden anfallen müssen. Jedes Bundesland hat ein Netz von Servicestellen mit Wohnberatern. Näheres dazu über das Portal www.bag-wohnungsanpassung.de.


Fachleute wissen, was zu tun ist

Sowohl die besonders geschulten Fachleute in den ausgewiesenen SHK-Innungsbetrieben als auch die Wohnberater wissen im Detail, welche baulichen Maßnahmen individuell notwendig werden und welche finanzielle Förderung dann am besten in Frage kommen kann.

Beispielsweise können Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 nicht nur von einer staatlichen Förderung über die KfW profitieren, sondern an Stelle dessen Zuschüsse für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen über die Pflegeversicherung beantragen.

Zudem werden Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe im Bad oder auch Dusch-WC) bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn damit beispielsweise einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann.


Fördersummen als Kredit

Bei der KfW lässt sich, als Alternative zum zuvor beschriebenen Zuschuss-Programm 455-B, auch die Kredit-Variante in Anspruch nehmen. Pro Wohneinheit kann die Kreditsumme bis zu 50.000 EUR betragen. Über die Details zur Antragstellung informiert das Portal www.kfw.de (die Seiten findet man über die Suchworte: Altersgerecht Umbauen Kredit 159).


Mieter benötigt Zustimmung des Eigentümers

Vor dem Beginn baulicher Veränderungen im Bad, wie beispielsweise dem Einbau einer bodenebenen Dusche, muss gegebenenfalls der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Nach § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung verlangen, wenn eine bauliche Veränderung der Wohnung zur behindertengerechten Nutzung beiträgt.

Aufgrund zahlreicher Erfahrungen empfiehlt die SHK-Handwerksorganisation, unbedingt eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der festgelegt ist, welche Veränderungen vorgenommen, ob Kosten aufgeteilt und beim Auszug rückerstattet werden.

Wichtig ist auch, dass der Vermieter schriftlich darauf verzichtet, beim Auszug des Mieters von diesem den ursprünglichen Zustand des Bades wiederherstellen zu lassen. Nehmen Mieter ohne Zustimmung Eingriffe in die Bausubstanz vor, drohen Abmahnungen und sogar die Kündigung sowie die Kosten für den Rückbau.

Wichtige Tipps für den SHK-Fachunternehmer

Online-Antrag vor Baubeginn

Wenn die Baumaßnahme bezuschusst werden soll, muss zunächst ein Antrag online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Antragsteller ist der Bauherr, der sich zunächst als Auftraggeber registrieren muss. Der Fachbetrieb kann dafür seine Unterstützung anbieten. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschuss­betrag für Sie reserviert. Sofern Sie die not­wendigen Nach­weise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.


Fördersummen als Zuschuss

Insgesamt kann der Bauherr pro Wohneinheit bis zu 2.500 EUR (10 % der förderfähigen Kosten) an Zuschüssen von der KfW erhalten. Eine Voraussetzung ist dabei, dass die erforderlichen Arbeiten für barrierefreies Wohnen durch einen kompetenten Fachbetrieb ausgeführt werden. Dafür stehen online einige wenige Datenbanken bereit wie die Geberit Fachpartner-Suche oder die Handwerkersuche der SHK-Berufsorganisation. Wichtig ist, dass der kompetente Sanitärbetrieb dort gelistet ist (wo möglich auch mit Detailangaben zu seinen Leistungen). So lässt er sich gezielt über die Umkreissuche von Endkunden finden.


Kompetente Fachpartner aus Handwerk, Industrie und Verbänden

Seit einigen Jahren arbeiten Hersteller für Sanitärprodukte, Pflegewirtschaft, Seniorenorganisationen und das SHK-Handwerk zusammen, um möglichst gute Rahmenbedingungen für das Wohnen in den eigenen vier Wänden und für die häusliche Pflege zu schaffen.

Für eine fachgerechte Badmodernisierung  (1.4 MB) gibt es etliche beachtenswerte Punkte, über die sich Bauherr und Fachunternehmer verständigen können. Mit zu diesen Überlegungen gehört auch, ob für den Umbau ein ausreichender Grundriss für ein Pflegebad  (1.4 MB) bereit steht.


Die richtige Beratung

Gute Voraussetzungen für die passende Beratung zum barrierefreien Bad schafft der organisierte Sanitärbetrieb dadurch, dass er sich über seinen SHK-Landesverband zum Fachbetrieb „Barrierefreies Bad“ weitergebildet hat.

Damit der Endkunde für ein barrierefreies Bad möglichst kompetente Hilfe bekommt, sieht das Pflegestärkungsgesetz unter anderem auch eine Beratung für Wohnbaumaßnahmen vor. Diese ist förderfähig, sodass dafür keine Kosten für den Endkunden anfallen müssen. Jedes Bundesland hat ein Netz von Servicestellen mit Wohnberatern. Näheres dazu über das Portal www.bag-wohnungsanpassung.de.


Netzwerk aufbauen

Der geschulte Sanitärbetrieb hat entsprechende Referenzen für das barrierefreie Bad beziehungsweise für das Pflegebad. Dies kann dazu dienen, mit Wohnberatern der Region ein Kompetenz-Team zu bilden. Mehr noch: Ebenso kann von Bedeutung sein, mit Ansprechpartnern bei Krankenkassen, Arztpraxen und anderen Stellen innerhalb der Pflegewirtschaft im persönlichen Kontakt zu stehen.

Der Grund: Wenn es beispielsweise darum geht, dass eine Wohnung unter Zeitdruck barrierefrei eingerichtet werden muss, um das Wohnen in den eigenen vier Wänden weiterhin möglich zu machen, bleibt wenig Zeit für Formalitäten. Um so hilfreicher ist es dann, wenn man mit jeweils zuständigen Entscheidern gemeinsam Lösungen erarbeiten kann.


Leistungen über die Pflegeversicherung

Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 können nicht nur von einer staatlichen Förderung über die KfW profitieren. Auch über die Pflegeversicherung lassen sich Zuschüsse für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen beantragen.

Notwendige Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe im Bad oder auch Dusch-WC) werden bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn damit beispielsweise einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann.


Fördersummen als Kredit

Bei der KfW lässt sich, als Alternative zum zuvor beschriebenen Zuschuss-Programm 455-B, auch die Kredit-Variante in Anspruch nehmen. Pro Wohnheit kann die Kreditsumme bis zu 50.000 EUR betragen. Über die Details zur Antragstellung informiert das Portal www.kfw.de (die Seiten findet man auch über die Suchworte: Altersgerecht Umbauen Kredit 159).


Modernisierungvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter

Gibt der Mieter einer Wohnung eine Baumaßnahme in Auftrag, sollte der Fachunternehmer sollte aufgrund seiner Beratungskompetenz noch vor Baubeginn klären, ob eine Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Beispielsweise kann ein Mieter zwar nach § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung verlangen, wenn eine bauliche Veränderung der Wohnung zur behindertengerechten Nutzung beiträgt. Doch aufgrund zahlreicher Erfahrungen empfiehlt die SHK-Handwerksorganisation, unbedingt eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Dabei lässt sich unter anderem festlegen, welche Veränderungen vorgenommen, ob Kosten aufgeteilt und beim Auszug rückerstattet werden.

Wichtig ist, dass der Vermieter schriftlich darauf verzichtet, beim Auszug des Mieters von diesem den ursprünglichen Zustand des Bades wiederherstellen zu lassen. Rechtliche Auseinandersetzungen offenbaren: Nehmen Mieter ohne Zustimmung Eingriffe in die Bausubstanz vor, drohen Abmahnungen und sogar die Kündigung sowie die Kosten für den Rückbau.

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