KfW-Förderprogramm Staat unterstützt altersgerechten Umbau

Aktueller Hinweis!

Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B): Sofortiger Antrags- und Zusagestopp

  • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare

Quelle: www.kfw.de

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Bäder altersgerecht sanieren

Badserie Geberit ONE, Geberit Wandablauf, bodenebene Dusche

Damit Wohnen weitgehend frei von Barrieren oder Stolperfallen möglich ist, lassen sich Umbaumaßnahmen vom Staat finanziell unterstützen. Besonders Badsanierungen profitieren von diesem Zuschuss, denn ein barrierefreies Bad ermöglicht auch im Alter Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden. Antragstellern winkt ein Zuschuss von bis zu 2.500 EUR.

Geberit bietet innovative Badfunktionen, die nicht nur Barrieren reduzieren, sondern auch spürbar mehr Komfort in den Alltag bringen.

Wichtig: Der KfW-Antrag muss noch vor Baubeginn vom Privatkunden online eingereicht werden. Die bauausführende Firma, die beispielsweise den Einbau einer bodenebenen Dusche plant, kann dabei behilflich sein.

Zuschuss für Baumaßnahmen

Badserie Geberit ONE, Duschfläche Geberit Setaplano

In vergangenen Jahren stieg die Nachfrage für das KfW-Zuschuss-Programm 455-B “Barriere­reduzierung“ stark an. Zuletzt war die bereitgestellte Fördersumme schnell erschöpft.

Die Details zum Zuschuss-Programm hat die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft e.V. (VDS) auf einem Merkblatt zusammengefasst (Stand: Juli 2023):

Zum Dokument

Alternativ finden Sie die Informationen auch über www.aktion-barrierefreies-bad.de (Suchbegriff: KfW).

Wichtige Tipps Für den Bauherrn und den SHK-Fachunternehmer

Wichtige Tipps für den Bauherrn

Online-Antrag vor Baubeginn

Der Antrag muss online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dem geht eine Registrierung voraus. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschuss­betrag für Sie reserviert. Sofern Sie die not­wendigen Nach­weise erbringen, wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt.

Fördersummen als Zuschuss

Insgesamt kann der Bauherr pro Wohneinheit bis zu 2.500 EUR (10 % der förderfähigen Kosten) an Zuschüssen von der KfW erhalten. Als Voraussetzung gilt die Ausführung der Arbeiten durch Fachbetriebe. Passende Fachbetriebe finden Sie zum Beispiel in der Geberit Fachpartnersuche.

Kompetente Fachpartner aus Handwerk, Industrie und Verbänden

Seit einigen Jahren arbeiten Hersteller für Sanitärprodukte, Pflegewirtschaft, Seniorenorganisationen und das Sanitärhandwerk zusammen, um möglichst gute Rahmenbedingungen für das Wohnen in den eigenen vier Wänden und für die häusliche Pflege zu schaffen.

Viele Erkenntnisse sind inzwischen in einer Studie zusammengetragen worden. Für eine fachgerechte Badmodernisierung beachtet der Fachunternehmer etliche Punkte. Für den Bauherrn ist es von Vorteil, wenn er sich mit einer Checkliste zum Badumbau  (1.4 MB) und gegebenenfalls auch mit einer Checkliste für das Pflegebad  (1.4 MB) vertraut macht. Das hilft, um sich über den Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen mit dem Fachbetrieb abzustimmen.

Die richtige Beratung

Gute Voraussetzungen für die passende Beratung zum barrierefreien Bad schafft der organisierte Sanitärbetrieb dadurch, dass er sich über seinen SHK-Landesverband zum Fachbetrieb “Barrierefreies Bad“ weitergebildet hat.

Damit der Endkunde für ein barrierefreies Bad möglichst kompetente Hilfe bekommt, sieht das Pflegestärkungsgesetz unter anderem auch eine Beratung für Wohnbaumaßnahmen vor. Diese ist förderfähig, sodass dafür keine Kosten für den Endkunden anfallen müssen. Jedes Bundesland hat ein Netz von Servicestellen mit Wohnberatern. Näheres dazu über das Portal www.bag-wohnungsanpassung.de.

Fachleute wissen, was zu tun ist

Sowohl die besonders geschulten Fachleute in den ausgewiesenen SHK-Innungsbetrieben als auch die Wohnberater wissen im Detail, welche baulichen Maßnahmen individuell notwendig werden und welche finanzielle Förderung dann am besten in Frage kommen kann.

Beispielsweise können Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 nicht nur von einer staatlichen Förderung über die KfW profitieren, sondern an Stelle dessen Zuschüsse für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen über die Pflegeversicherung beantragen.

Zudem werden Hilfsmittel (z. B. Haltegriffe im Bad oder auch Dusch-WC) bis auf einen Eigenanteil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn damit beispielsweise einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder eine Behinderung ausgeglichen werden kann.

Fördersummen als Kredit

Bei der KfW lässt sich, als Alternative zum zuvor beschriebenen Zuschuss-Programm 455-B, auch die Kredit-Variante in Anspruch nehmen. Pro Wohneinheit kann die Kreditsumme bis zu 50.000 EUR betragen. Über die Details zur Antragstellung informiert das Portal www.kfw.de (die Seiten findet man über die Suchworte: Altersgerecht Umbauen Kredit 159).

Mieter benötigt Zustimmung des Eigentümers

Vor dem Beginn baulicher Veränderungen im Bad, wie beispielsweise dem Einbau einer bodenebenen Dusche, muss gegebenenfalls der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Nach § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung verlangen, wenn eine bauliche Veränderung der Wohnung zur behindertengerechten Nutzung beiträgt.

Aufgrund zahlreicher Erfahrungen empfiehlt die SHK-Handwerksorganisation, unbedingt eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der festgelegt ist, welche Veränderungen vorgenommen, ob Kosten aufgeteilt und beim Auszug rückerstattet werden.

Wichtig ist auch, dass der Vermieter schriftlich darauf verzichtet, beim Auszug des Mieters von diesem den ursprünglichen Zustand des Bades wiederherstellen zu lassen. Nehmen Mieter ohne Zustimmung Eingriffe in die Bausubstanz vor, drohen Abmahnungen und sogar die Kündigung sowie die Kosten für den Rückbau.

Passende Produkte und Serien Förderbare Lösungen von Geberit

Checklisten Download

Die “Checkliste Badumbau“ bietet Bauherren einen groben Ablaufplan über die wichtigsten Stationen in der Planung eines förderfähigen, barrierefreien Badumbaus: Vor Baubeginn muss der Förderantrag gestellt sein. Zum passenden SHK-Fachbetrieb besteht bereits Kontakt? Sonst hilft die Handwerkersuche. Wenn möglich, schon selbst Maß nehmen, Skizze erstellen und Leitungswege prüfen.

Auch der SHK-Fachunternehmer findet hier relevante Informationen: Die “Checkliste Badumbau“ listet über 20 bedeutsame Punkte auf. Besteht Termindruck durch eine Notlage? Sonst bleibt mehr Zeit für Badkonzept, Koordination und einen ersten 3D-Plan. Erst nach Auftragsvergabe macht Detailplanung Sinn.

Die „Checkliste Pflegebad“ macht klar, dass Assistenz im barrierefreien Bad nur durch ausreichend bemessene Bewegungsräume möglich wird. Die Planung legt fest, wie umfangreich der Umbau sein muss. Sowohl Bauherren als auch SHK-Fachunternehmer finden hier ausführliche Informationen.